Batteriegesetz & Altgeräte-Entsorgung
Gesetzlicher Hinweis zur Altgeräte-Entsorgung (ElektroG)
Nach europäischer Gesetzgebung ist es verboten, elektrische und elektronische Geräte über den Hausmüll zu entsorgen. Elektronische Zigaretten sowie Ladegeräte sollten daher umweltgerecht über eine Rücknahmestelle für Elektronikschrott bei Ihrer Gemeinde entsorgt werden. Bitte beachten Sie auch die gesonderten Hinweise zum Batteriegesetz.
Gesetzlicher Hinweis gemäß Batteriegesetz (BattG)
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als gewerblicher Händler gemäß Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, dich auf folgendes hinzuweisen:
Als Endnutzer bist Du gesetzlich zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus verpflichtet. Du kannst diese nach Gebrauch an uns oder in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben.
Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien und Akkus sind mit dem Symbol einer “durchgekreuzten Mülltonne“ gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien und Akkus nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes. Dabei steht “Cd” für Cadmium, “Pb” für Blei, und “Hg” für Quecksilber.“